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Luftdichtheit der Holzhäuser / Blockhäuser PDF Drucken


Luftdichtheit der Holzhäuser / Blockhäuser


Luftdichtheit und deren Prüfung

Die von der Energieeinsparverordnung geforderte Luftdichtigkeit eines Hauses lässt sich mit einem „Blower-Door-Test“ nachweisen. Dabei wird mit einem Ventilator ein Unterdruck im Haus erzeugt und der Luftstrom anschließend mit speziellen Messinstrumenten überprüft. Die Luftwechselzahl bei Häusern ohne Lüftungsanlagen darf den Kennwert 3, bei Häusern mit Lüftungsanlagen den Wert 1,5 nicht überschreiten. Das heißt: Bei einem leichten Wind, wie ihn der Test simuliert, darf die gesamte Luftmenge in einer Stunde nicht häufiger als drei- bzw. 1,5-mal ausgetauscht werden.

Was bringt die Luftdichtheit und deren Prüfung?

1. Vermeidung von Bauschäden – Warme, feuchte Innenluft strömt von innen nach außen und kühlt dabei innerhalb der Baukonstruktion ab. Hierbei kann sich Kondenswasser bilden und zu Bauschäden führen.
2. Vermeidung von Zugluft – Durch Einströmen von kalter Luft kann sich in Fußbodennähe ein Kaltluftsee bilden, der die Behaglichkeit stark beeinträchtigt.
3. Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten - Eine undichte Gebäudehülle führt zu erhöhten Heizkosten. Die Funktion der Dämmung ist nur in Verbindung mit einer fachgerecht ausgeführten Luftdichtung gewährleistet.
4. Verbesserter Schallschutz – Undichtigkeiten in der Gebäudehülle können zu Luftschallübertragung führen.
5. Bessere Luftqualität – Kein Eintrag von Schadstoffen wie Schimmel, Sporen, Faserstäube, Pollen und Ähnlichem durch Undichtigkeiten.
6. Sicherstellung der Funktion einer Lüftungsanlage – Ungewollte Undichtigkeiten können die Funktion der Lüftungsanlage erheblich beeinträchtigen.


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